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Joachim Kleinmanns (Diskussion | Beiträge)
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;Bauernburg
;Bauernburg
:Mit dem Begriff der Bauernburg sind wehrhaft erscheinende, zumindest im Erdgeschoss gemauerte Speichergebäude bezeichnet, die auf größeren Höfen seit der frühen Neuzeit nachgewiesen sind. In den zeitgenössischen Quellen, etwa den Salbüchern, werden sie oft als "Burg" bezeichnet. Ein Beispiel ist der Speicher des Hofs [[Am Rautenberg 15 (Heiligenkirchen)|Meyer zu Wantrup]] in [[Heiligenkirchen]].
:Wehrhaft erscheinende, zumindest im Erdgeschoss gemauerte Speichergebäude, die auf größeren Höfen seit der frühen Neuzeit nachgewiesen sind. In den zeitgenössischen Quellen, etwa den Salbüchern, oft als "Burg" bezeichnet, zum Beispiel der Speicher des Hofs [[Am Rautenberg 15 (Heiligenkirchen)|Meyer zu Wantrup]] in Heiligenkirchen.


;Bauhaus
;Bauhaus
:Bauhaus ist in Niederdeutschland der Begriff für ein Wirtschaftsgebäude, meist auf der Vorburg einer Burg. Im Grundriss entspricht es als Hallenhaus einem großen niederdeutschen Bauernhaus.  
:Bauhaus ist in Niederdeutschland der Begriff für ein Wirtschaftsgebäude, meist auf der Vorburg einer Burg. Im Grundriss entspricht es als Hallenhaus einem großen niederdeutschen Bauernhaus.  
;Sterbfall
:Eine Besitzwechselabgabe, die beim Tod eines Leibeigenen an den Herrn zu zahlen war.


;Weinkauf
;Weinkauf
:Mit "Weinkauf" wird eine Hofübernahmegebühr (Antrittsgeld) bezeichnet, die bei Übernahme eines Kolonats von einem Leibeigenen an den Grundherrn zu zahlen war. Der Begriff hat nichts mit Wein zu tun, sondern stammt vom niederdeutschen Wort "Winkop" ab. Win meint dabei so viel wie Gewinn und bedeutet die Zusage des Nutzungsrechts an Grund und Boden des Grundherrn. Win wurde beim Übertragen ins Hochdeutsche irrtümlich in Wein übersetzt. Der Weinkauf wurde fällig, wenn ein Leibeigener z. B. durch Erbschaft oder Eheschließung Rechte an einem Hof des Grundherrn erwarb. Der Leibeigene erkannte mit der Zahlung einerseits das Eigentumsrecht des Grundherrn an, erhielt aber andererseits damit vom Grundherrn die Besitzrechte.
:Eine Hofübernahmegebühr (Antrittsgeld) bezeichnet, die bei Übernahme eines Kolonats von einem Leibeigenen an den Grundherrn zu zahlen war. Der Begriff hat nichts mit Wein zu tun, sondern stammt vom niederdeutschen Wort "Winkop" ab. Win meint dabei so viel wie Gewinn und bedeutet die Zusage des Nutzungsrechts an Grund und Boden des Grundherrn. Win wurde beim Übertragen ins Hochdeutsche irrtümlich in Wein übersetzt. Der Weinkauf wurde fällig, wenn ein Leibeigener z. B. durch Erbschaft oder Eheschließung Rechte an einem Hof des Grundherrn erwarb. Der Leibeigene erkannte mit der Zahlung einerseits das Eigentumsrecht des Grundherrn an, erhielt aber andererseits damit vom Grundherrn die Besitzrechte.

Aktuelle Version vom 30. Juli 2026, 21:35 Uhr

Bauernburg
Wehrhaft erscheinende, zumindest im Erdgeschoss gemauerte Speichergebäude, die auf größeren Höfen seit der frühen Neuzeit nachgewiesen sind. In den zeitgenössischen Quellen, etwa den Salbüchern, oft als "Burg" bezeichnet, zum Beispiel der Speicher des Hofs Meyer zu Wantrup in Heiligenkirchen.
Bauhaus
Bauhaus ist in Niederdeutschland der Begriff für ein Wirtschaftsgebäude, meist auf der Vorburg einer Burg. Im Grundriss entspricht es als Hallenhaus einem großen niederdeutschen Bauernhaus.
Sterbfall
Eine Besitzwechselabgabe, die beim Tod eines Leibeigenen an den Herrn zu zahlen war.
Weinkauf
Eine Hofübernahmegebühr (Antrittsgeld) bezeichnet, die bei Übernahme eines Kolonats von einem Leibeigenen an den Grundherrn zu zahlen war. Der Begriff hat nichts mit Wein zu tun, sondern stammt vom niederdeutschen Wort "Winkop" ab. Win meint dabei so viel wie Gewinn und bedeutet die Zusage des Nutzungsrechts an Grund und Boden des Grundherrn. Win wurde beim Übertragen ins Hochdeutsche irrtümlich in Wein übersetzt. Der Weinkauf wurde fällig, wenn ein Leibeigener z. B. durch Erbschaft oder Eheschließung Rechte an einem Hof des Grundherrn erwarb. Der Leibeigene erkannte mit der Zahlung einerseits das Eigentumsrecht des Grundherrn an, erhielt aber andererseits damit vom Grundherrn die Besitzrechte.