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:Dies ist ein Test
:Mit dem Begriff der Bauernburg sind wehrhaft erscheinende, zumindest im Erdgeschoss gemauerte Speichergebäude bezeichnet, die auf größeren Höfen seit der frühen Neuzeit nachgewiesen sind. In den zeitgenössischen Quellen, etwa den Salbüchern, werden sie oft als "Burg" bezeichnet. Ein Beispiel ist der Speicher des Hofs [[Am Rautenberg 15 (Heiligenkirchen)|Meyer zu Wantrup]] in [[Heiligenkirchen]].
 
;Bauhaus
:Bauhaus ist in Niederdeutschland der Begriff für ein Wirtschaftsgebäude, meist auf der Vorburg einer Burg. Im Grundriss entspricht es als Hallenhaus einem großen niederdeutschen Bauernhaus.
 
;Weinkauf
:Mit "Weinkauf" wird eine Hofübernahmegebühr (Antrittsgeld) bezeichnet, die bei Übernahme eines Kolonats von einem Leibeigenen an den Grundherrn zu zahlen war. Der Begriff hat nichts mit Wein zu tun, sondern stammt vom niederdeutschen Wort "Winkop" ab. Win meint dabei so viel wie Gewinn und bedeutet die Zusage des Nutzungsrechts an Grund und Boden des Grundherrn. Win wurde beim Übertragen ins Hochdeutsche irrtümlich in Wein übersetzt. Der Weinkauf wurde fällig, wenn ein Leibeigener z. B. durch Erbschaft oder Eheschließung Rechte an einem Hof des Grundherrn erwarb. Der Leibeigene erkannte mit der Zahlung einerseits das Eigentumsrecht des Grundherrn an, erhielt aber andererseits damit vom Grundherrn die Besitzrechte.

Aktuelle Version vom 27. Juli 2026, 16:21 Uhr

Bauernburg
Mit dem Begriff der Bauernburg sind wehrhaft erscheinende, zumindest im Erdgeschoss gemauerte Speichergebäude bezeichnet, die auf größeren Höfen seit der frühen Neuzeit nachgewiesen sind. In den zeitgenössischen Quellen, etwa den Salbüchern, werden sie oft als "Burg" bezeichnet. Ein Beispiel ist der Speicher des Hofs Meyer zu Wantrup in Heiligenkirchen.
Bauhaus
Bauhaus ist in Niederdeutschland der Begriff für ein Wirtschaftsgebäude, meist auf der Vorburg einer Burg. Im Grundriss entspricht es als Hallenhaus einem großen niederdeutschen Bauernhaus.
Weinkauf
Mit "Weinkauf" wird eine Hofübernahmegebühr (Antrittsgeld) bezeichnet, die bei Übernahme eines Kolonats von einem Leibeigenen an den Grundherrn zu zahlen war. Der Begriff hat nichts mit Wein zu tun, sondern stammt vom niederdeutschen Wort "Winkop" ab. Win meint dabei so viel wie Gewinn und bedeutet die Zusage des Nutzungsrechts an Grund und Boden des Grundherrn. Win wurde beim Übertragen ins Hochdeutsche irrtümlich in Wein übersetzt. Der Weinkauf wurde fällig, wenn ein Leibeigener z. B. durch Erbschaft oder Eheschließung Rechte an einem Hof des Grundherrn erwarb. Der Leibeigene erkannte mit der Zahlung einerseits das Eigentumsrecht des Grundherrn an, erhielt aber andererseits damit vom Grundherrn die Besitzrechte.